Warum Halal nicht gleich Halal ist – Die Unterschiede nach Rechtsschulen
📅 Veröffentlicht am 03.02.2025
„Halal“ bedeutet erlaubt – doch was genau darunter fällt, wird in den verschiedenen Rechtsschulen des Islams teilweise unterschiedlich ausgelegt. Besonders bei Zusatzstoffen in Lebensmitteln herrscht oft Unsicherheit.
Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen:
- Hanafi: Streng bei tierischen Inhaltsstoffen. Gelatine aus nicht islamisch geschlachteten Tieren gilt als haram.
- Maliki: Etwas weniger streng, aber tierische Inhaltsstoffe bleiben kritisch.
- Shafi’i: Viele moderne Zusatzstoffe gelten als problematisch, besonders bei Alkoholspuren.
- Hanbali: Sehr konservativ in der Bewertung von Zutaten und Verarbeitungsweisen.
Was macht ein Produkt wirklich halal?
Eine vertrauenswürdige Halal-Zertifizierung sollte Folgendes ausschließen:
- ❌ Schweinegelatine
- ❌ Alkohol (auch als Trägerstoff)
- ❌ Karmin (E120) – aus Schildläusen
- ❌ Schellack (E904) – tierischer Überzug
- ❌ L-Cystein (E920/E921) – aus tierischem Ursprung
- ❌ E471 – wenn nicht pflanzlich
Gummilicious geht keine Kompromisse ein:
Unsere Produkte sind streng geprüft, enthalten keine verbotenen Inhaltsstoffe und sind für alle Rechtsschulen geeignet. So kannst du mit gutem Gewissen naschen – ohne versteckte Risiken.
Jetzt halal-zertifizierte Süßigkeiten entdecken