Warum Halal nicht gleich Halal ist – Unterschiede in der Auslegung

Veröffentlicht am 03.02.2025

Der Begriff „halal“ bedeutet im Islam „erlaubt“, wird jedoch je nach Rechtsschule unterschiedlich interpretiert. Besonders bei industriell hergestellten Lebensmitteln und Zusatzstoffen können sich verschiedene Auffassungen ergeben.

Überblick über sunnitische Rechtsschulen

  • Hanafi: Legt großen Wert auf die Herkunft tierischer Inhaltsstoffe. Gelatine aus nicht islamisch geschlachteten Tieren wird in der Regel abgelehnt.
  • Maliki: Bewertet bestimmte Herstellungsprozesse anders, tierische Bestandteile bleiben jedoch relevant.
  • Shafi’i: Zeigt sich bei Zusatzstoffen und Alkoholrückständen häufig zurückhaltend.
  • Hanbali: Gilt als besonders streng bei Zutaten und Verarbeitungsmethoden.

Zusatzstoffe, die häufig diskutiert werden

In der halal-orientierten Ernährung werden insbesondere folgende Stoffe kritisch betrachtet:

  • Schweinegelatine
  • Alkohol und alkoholhaltige Trägerstoffe
  • Karmin (E120)
  • Schellack (E904)
  • L-Cystein (E920 / E921)
  • E471 bei nicht eindeutig pflanzlicher Herkunft

Einordnung

Ob ein Produkt als halal geeignet angesehen wird, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Zutaten, Herstellungsverfahren sowie die jeweilige religiöse Auslegung. Verbraucherinnen und Verbraucher orientieren sich daher häufig an transparenten Zutatenlisten und ergänzenden Herstellerinformationen.

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