Warum Halal nicht gleich Halal ist – Die Unterschiede nach Rechtsschulen

📅 Veröffentlicht am 03.02.2025

„Halal“ bedeutet erlaubt – doch was genau darunter fällt, wird in den verschiedenen Rechtsschulen des Islams teilweise unterschiedlich ausgelegt. Besonders bei Zusatzstoffen in Lebensmitteln herrscht oft Unsicherheit.

Die vier großen sunnitischen Rechtsschulen:

  • Hanafi: Streng bei tierischen Inhaltsstoffen. Gelatine aus nicht islamisch geschlachteten Tieren gilt als haram.
  • Maliki: Etwas weniger streng, aber tierische Inhaltsstoffe bleiben kritisch.
  • Shafi’i: Viele moderne Zusatzstoffe gelten als problematisch, besonders bei Alkoholspuren.
  • Hanbali: Sehr konservativ in der Bewertung von Zutaten und Verarbeitungsweisen.

Was macht ein Produkt wirklich halal?

Eine vertrauenswürdige Halal-Zertifizierung sollte Folgendes ausschließen:

  • ❌ Schweinegelatine
  • ❌ Alkohol (auch als Trägerstoff)
  • ❌ Karmin (E120) – aus Schildläusen
  • ❌ Schellack (E904) – tierischer Überzug
  • ❌ L-Cystein (E920/E921) – aus tierischem Ursprung
  • ❌ E471 – wenn nicht pflanzlich

Gummilicious geht keine Kompromisse ein:

Unsere Produkte sind streng geprüft, enthalten keine verbotenen Inhaltsstoffe und sind für alle Rechtsschulen geeignet. So kannst du mit gutem Gewissen naschen – ohne versteckte Risiken.

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