Halal erklärt: Zusatzstoffe, die häufig als kritisch gelten

Veröffentlicht am 22.01.2025

Bei der Auswahl halal-geeigneter Süßigkeiten spielen Zutaten und Zusatzstoffe eine wichtige Rolle. Bestimmte Inhaltsstoffe werden in der islamischen Ernährungslehre unterschiedlich bewertet und gelten daher als besonders prüfungsbedürftig.

Häufig diskutierte Zusatzstoffe

E120 – Karmin (echtes Karminrot)

Karmin wird aus Schildläusen gewonnen und als roter Farbstoff eingesetzt. Viele Konsumenten lehnen diesen Zusatzstoff aus religiösen oder ethischen Gründen ab. Als Alternativen gelten pflanzliche Farbstoffe wie Rote-Bete- oder Paprikaextrakt.

E904 – Schellack

Schellack ist ein Überzugsmittel, das aus den Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen wird. In zahlreichen halal-orientierten Ernährungskonzepten wird dieser Stoff kritisch betrachtet.

E920 / E921 – L-Cystein

L-Cystein ist eine Aminosäure, die je nach Herstellungsverfahren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sein kann. Die Herkunft sollte daher immer anhand der Produktangaben geprüft werden.

E471 – Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren

Dieser Emulgator kann sowohl pflanzlich als auch tierisch hergestellt werden. Für halal-orientierte Verbraucher ist die deklarierte Herkunft besonders relevant.

Worauf viele Verbraucher bei halal-geeigneten Süßigkeiten achten

  • Verzicht auf Schweinegelatine
  • Kein Alkohol oder alkoholhaltige Trägerstoffe
  • Transparente Angaben zu Enzymen und Emulgatoren
  • Klare Kennzeichnung und nachvollziehbare Zutatenlisten

Da die Bewertung einzelner Inhaltsstoffe je nach Rechtsschule und persönlicher Auslegung unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich stets ein Blick auf die vollständige Zutatenliste sowie ergänzende Herstellerangaben.

Warenkorb

Lädt...