Vegetarische Süßigkeiten – Häufige Fallstricke bei Zusatzstoffen

Veröffentlicht am 28.01.2025

Der Begriff „vegetarisch“ wird bei Süßigkeiten nicht immer eindeutig verwendet. Auch Produkte ohne Fleischbestandteile können Zusatzstoffe enthalten, die tierischen Ursprungs sind. Ein genauer Blick auf die Zutatenliste ist daher besonders wichtig.

Zusatzstoffe, die häufig kritisch bewertet werden

Gelatine

Gelatine wird aus tierischem Kollagen gewonnen, meist aus Schwein oder Rind, und dient als Geliermittel. Sie ist in vielen Fruchtgummis und Marshmallows enthalten und gilt nicht als vegetarisch.

L-Cystein (E920 / E921)

L-Cystein ist eine Aminosäure, die je nach Herstellungsverfahren tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sein kann. Für vegetarisch orientierte Verbraucher ist die deklarierte Herkunft besonders relevant.

Karmin (E120)

Karmin ist ein roter Farbstoff, der aus Schildläusen gewonnen wird. Aufgrund seines Ursprungs wird er in vegetarischen Produkten in der Regel vermieden.

Schellack (E904)

Schellack wird aus den Ausscheidungen der Lackschildlaus hergestellt und als Überzugsmittel eingesetzt, etwa bei Dragees oder glänzenden Süßwaren.

Orientierung bei vegetarischen Süßigkeiten

  • Klare Angaben zur vegetarischen Eignung
  • Pflanzliche Geliermittel wie Pektin oder Agar-Agar
  • Verzicht auf Farbstoffe tierischer Herkunft
  • Transparente Zutatenlisten und Zusatzstoffangaben

Da Rezepturen und Herstellungsverfahren je nach Produkt variieren können, empfiehlt sich stets eine sorgfältige Prüfung der Zutaten- und Zusatzstoffliste.

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